Das russische Visum und dazu notwendige Einladungen
Die Beantragung von Russlandvisa ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Antragsteller im Besitz einer amtlichen Einladung ist.
Es gibt die folgenden Arten rusischer Visa:
Touristen-Visum
Für eine touristische Reise nach Rußland muß von einem lizensierten russischen Reiseunternehmen eine sogenannte "touristische Einladung" ausgestellt werden. Diese besteht immer aus zwei Teilen, der sog. "Bestätigung" und einem "Voucher". Tipp: Da das touristische Visum das am einfachsten zu beschaffende Visum ist (die Einladung muß beispielsweise nicht im Original vorgelegt werden, ein Fax reicht), kann man ein solches Visum auch für private oder geschäftliche Reisen nutzen.
Privat-Visum
Für private Reisen (z.B. Besuch von Bekannten) benötigen Sie ein Privatvisum. Voraussetzung dafür ist, daß die Sie einladenden Person bei der örtlichen Meldebehörde eine "Privateinladung" beantragt. Diese Einladung (ein offizielles, amtliches Dokument - es reicht also nicht ein formloser Brief) muß im Original bei der Beantragung des Visums im russischen Konsulat vorgelegtt werden.
Geschäftsvisum
Um ein Geschäftsvisum für Russland zu erhalten, muß der einladende Partner über das russische Außenministerium eine Geschäftseinladung ausstellen lassen. Diese muß bei Beantragung des Visums im Original vorgelegt werden.